Bitte beachten Sie jedoch, dass vom Gesetzgeber das Tragen einer Atemschutzmaske sowohl vom Therapeuten als auch vom Patienten vorgeschrieben ist.
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass auch wegen Covid19 oder einer Quarantäne nicht rechtzeitig (mind. 24 Stunden vorher) abgesagte Termine privat in Höhe der Vergütungsregelung in Rechnung gestellt werden.
Hinweis: bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir während der Therapiezeiten nicht immer ans Telefon gehen können; in diesem Fall hinterlassen Sie bitte Ihre Telefonnummer, damit wir Sie schnellstmöglich zurückrufen können.